Wird es Ausnahmen vom Sektorfahrzeugverbot geben?

Die Sektor-Fahrzeugverbotsverordnung sieht folgende Ausnahmen vor:

  • Ausnahme für bestimmte Euroklassen:
    • Mit Wirkung vom 1. Januar 2020: Ausnahme für Schwerlastfahrzeuge der Euroklasse VI (NOx-Emissionen bis 0,4 g / kWh), erstmals registriert nach dem 31. August 2018, sofern die Zugehörigkeit des Fahrzeugs zur Euroklasse VI mittels Fahrzeug nachgewiesen wird Kennzeichnung gemäß IG-L – Emissionsklassenkennzeichnungsvorschriften und Nachweis der Erstzulassung nach dem 31. August 2018 anhand eines im Fahrzeug mitgeführten Dokuments (z. B. eines Zulassungsdokuments) auch in Innsbruck.
  • Ausnahmen für den Bestimmungs- und Herkunftstransport:
    • Ausnahme für Fahrten von Fahrzeugen, die in einer bestimmten Kernzone geladen oder entladen werden (Ursprung und Ziel in der Kernzone auch Schwaz), sowie Fahrten von Fahrzeugen, die in einer erweiterten Zone geladen und entladen werden (Ursprung und Ziel in der erweiterten Zone) dass sie auch die folgenden Spezifikationen der Euroklasse erfüllen und dass die jeweilige Euroklasse auch durch Fahrzeugkennzeichnung gemäß den IG-L – Emissionsklassenkennzeichnungsvorschriften nachgewiesen wird:
    • Mit Wirkung vom 1. Januar 2020: Euroklasse V und VI (NOx-Emissionen nicht mehr als 2,0 g / kWh):
    • Mit Wirkung vom 1. Januar 2023: Euro-Klasse VI (NOx-Emissionen nicht mehr als 0,4 g / kWh